Wir sind die Experten für die Jahrgänge 1945 - 1990
Veteranenfahrzeuge müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen sowie optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein. Veteranenfahrzeuge werden in der Regel nur noch zu besonderen Anlässen oder zur Verhinderung von Standschäden im Strassenverkehr eingesetzt. Deren Halter betreiben für die Erhaltung solcher Fahrzeuge als Zeugen ihrer Zeit einen beträchtlichen Aufwand. Aus diesem Grund rechtfertigen sich - unter Wahrung der Verkehrs- und Betriebssicherheit - gewisse Ausnahmeregelungen, die der besonderen Verwendung und der Bedeutung von Veteranenfahrzeugen als technisches Kulturgut Rechnung tragen.
Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren;
- die Fahrzeuge dürfen nur für rein private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten gegen Entgelt, die öffentlich angeboten werden und solche, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt. Die Zulassungsbehörde kann zusätzliche Verwendungsbeschränkungen im Fahrzeugausweis eintragen (z. B. die zulässige Anzahl Mitfahrer beschränken)
- die Fahrzeuge dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen; die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich ca. 2000 - 3000 km (bzw. ca. 50 bis 60 Betriebsstunden) beschränkt;
- sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen;
- sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein, wobei Gebrauchsspuren, die auch bei sorgfältiger Pflege entstehen, akzeptiert werden.
Anhänger werden nur als Veteranenfahrzeuge zugelassen, wenn sie mit dem Zugfahrzeug mit Veteranenstatus in einer besonderen Verbindung stehen (z. B. Jeep-Anhänger) oder aus anderen Gründen besonders erhaltenswert sind (z. B. historische Wohnwagen). Das Zugfahrzeug ist im Fahrzeugausweis einzutragen.
Für die Beurteilung der Anforderungen betr. ursprünglichen Ausführung sowie Zustand können zusätzliche Unterlagen, beispielsweise eine FIVA ID-Card verlangt werden.
Féderation Suisse des Véhicules Anciens - www.fsva.ch
u.a. Antragsformular für FIVA ID-Card
Die Kantone entscheiden anlässlich einer Nachprüfung, ob die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Im Fahrzeugausweis wird "Veteranenfahrzeug" als Ziffer 180 mit dem Datum der Erteilung des Veteranenstatus und der dannzumalige Kilometerstand (bzw. die Betriebsstunden) eingetragen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird der Veteranenstatus entzogen.
- Die Nachprüfungsintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden (Abweichung von Art. 33 VTS).
- Ein Wechselschild oder ein Wechselschilderpaar kann für mehr als zwei Veteranenfahrzeuge erteilt werden (Abweichung von Art. 13 Abs. 2 VW).
- Die Kantone können Ausnahmen von den 1932 bzw. 1933 in Kraft getretenen Bestimmungen gewähren für Veteranenfahrzeuge, die damals bereits im Verkehr standen, wenn sonst der historische Wert des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt würde. Auflagen, die zur Gewährleistung der Verkehrs- und betriebssicheren Verwendung verfügt werden, sind im Fahrzeugausweis einzutragen.
- Ein Höchstgeschwindigkeitszeichen ist nicht erforderlich (Abweichung von Art. 117 Abs. 2 VTS).
- Eine Heckmarkierungstafel (Anh. 4 Ziff. 10 VTS) ist nicht erfordertich.
- Veteranenfahrzeuge sind von der Ausrüstungspflicht mit Fahrtschreibern bzw. Datenaufzeichnungsgeräten befreit (Abweichung von Art. 100 Abs. 1 Bst. b VTS).
- Führer und Führerinnen von schweren Motorwagen zum Personentransport, die für eine Platzzahl von mehr als neun Personen (inkl. Führersitz) zugelassen sind und als Veteranenfahrzeuge gelten, sind im Binnenverkehr von den Bestimmungen der ARV 1 ausgenommen (Abweichung von Art, 3 Abs. 1 Bst. b ARV 1).
Willy Marxer
Bodenacker
8344 Bäretswil 190SL, 280 SL, 500SL
siehe Foto siehe Foto
Hans Georg Bosch
Südafrika 300 SL Flügeltüren 300 Sc
siehe Foto siehe Foto
Enzo Pfiffner, Zollikon 420 SL
Thomas Anwander + Ruth Meyer, Eggiwil 450 SLC,
Marcel Brütsch, Bassersdorf 300 SEL 3,5
Rolf Henseler 280SL
Silvio Maridati 280SE, 500SE, 560SEC, 300TD, 300SL
Peter Duft 300SEL 3.5
Edwin Treyer 450SL
Christian Haltner 230SL, 380SLC, 500 SE
Claudius Anwander 280SL, 280SE,3.5 Cabi/Cupe, 350SL
Kurt Mary 300SE, 560SEL, 6.3
Peter Kruse 350SL
Henk Kersch 280SE, 220SEb Lancia, BMW2800 Cs, Volvo Amazon
Edy Schaub, Aarburg 280 SL, 220 SE
Markus Rühle, Swiss Classic 230 SL, 450 SL
Daniel Matare, Küsnacht 170V, 420 SL
Siegbert Wegerer, Beckenried 230 SL, 450 SEL 6,9 , 300 SEL 6,3
Ulrich Signer, Jona 320 Cabi, 280 SL
Welti + Partner AG, Zollikon SL500 ML
Weidmann + Sohn AG, Zollikon 280 SL + Div
Fleur Platow, Zollikon 280 SE Coupe
Peter Meier, Wetzikon 220 S, + Div.
Rolf Aeschlimann, Meilen 300 SE Cabi + Div.
Thomas Frick, Zollikon 300 TE, SLK AMG
Gregor Szelösy, Zürich 280SL
Zolliker Taxi, Herr Lüscher
Christian Hermle, Affoltern aA, Jaguar XJ6
Dr. Kurt Müller, Luzern 230SL
Toni Widler, Freienbach 190SL
Rolf Hauser, Zollikon 250SL Volvo
Martin Bertschinger, Lenzburg 280SL, 420SL,
Guy Aversano, Zürich 280CE, 250/8
Thomas Lehner, Zollikon Adenauer 280SL 3.5, Jaguar, Aston
Bernardo Lindemann, Schindellegi 300SEL 6.3
Dominique Pillard, Zürich 220 SE
Heinz Schweizer, Zürich 250SL 600SL, Jaguar, Ferrari, Aston
Daniel Schlatter 280 SL
Modeagentur Moers 280 SL
Andreas Honegger 220/8
Balz Oertli Div. S-Klassen, Monteverdi 500 SEL
Fritz Müller 190 SL
Patrik Müller 230 SL
Tobias Kopp BMW 280 Cs
Thomas Press 300 SL 300 Adenauer Cabi
Rico Spiegel Porsche 911 3.0
Marc Schurr 380 SL
Yves Fitze 190 SL
Andreas Flury 300 SEc, 300 SEL6.3, E 500
Lukas Hüni AG, Div. Fahrzeuge
Ueli Loertscher 300 Adenauer Cabi 300 SE Cabi 280 SE 3.5
Stefan Bäsiger 230 SL
Lieselotte Bergh Weiss 300 SEL 6.3
Henner Harald Bechtle 220 SE Cabi
Roland Blaser 300 TE, 600 SEL, Div.
Hans Rudolf Bühlmann 300 SL
Rene Biland 280 SL
Jörg Denzler 280 SL, 350 SLC, 250 S
...und einige mehr!